Das Arbeits- und Brandschutzteam von safeand.fun bei einer Begehung unter Tage, d.h. der Auftraggeber benötigt für seine Lagerstätte eine Gefährdungsbeurteilung, eine spannende Sache für alle Beteiligten.
Aufgabe lautet, die Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitsstätte, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen etc. zu analysieren, d.h. laut §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung, § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung.
Sie haben Fragen zur betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, dann sind Sie bei uns genau richtig!





