Der Umgang mit Handfeuerlöschern will gelernt sein.
§ 4 der DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” fordert die theoretische Unterweisung im Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und den Verhaltensweisen im Brandfall. Dies ist Teil der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten.
Hier durften wir bei unserem Kunden sowohl den theoretischen Teil als auch die Praxis im Umgang mit Feuerlöschern vermitteln.
Alle Mitarbeiter wurden von uns unterwiesen. Und wenn es nun doch mal brennen sollte, steht der Bekämfpung von Entstehungsbränden, natürlich unter Beachtung des Eigenschutzes, nichts mehr im Wege.
Sie möchten mehr über die Brandschutzunterweisung, praktische Feuerlöschübung oder die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfahren? Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter