Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. § 5 Arbeitsschutzgesetz
Bei unserem neuen Kunden Spielbank Bad Wiessee durften wir diesen Prozess begleiten und bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mitwirken.
Sie möchten mehr über über Gefährdungsbeurteilungen erfahren oder benötigen Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
