Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Dokumentation der Ermittlung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz durch z.B. Maschinen, Geräte und Tätigkeiten und die Festlegung von geeigneten Maßnahmen um die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren um so arbeitsbedingte Unfälle oder Erkrankungen zu verhindern.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserungsprozess weiterzuführen.
Gefährdungen ergeben sich z.B. aus:
der Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes
physikalischen, chemischen oder biologischen Einwirkungen
Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln
Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
psychische Belastungen bei der Arbeit
Die Gefährdungsbeurteilung kann entweder vom Arbeitgeber selbst, oder von einer fachkundigen Person erstellt werden.
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber gerne bei der fachkundigen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Fragen Sie einfach bei uns an!