Gefährdungsbeurteilungen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Dokumentation der Ermittlung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz durch z.B. Maschinen, Geräte und Tätigkeiten und die Festlegung von geeigneten Maßnahmen um die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren um so arbeitsbedingte Unfälle oder Erkrankungen zu verhindern.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen regelmäßig eine Gefährdungs­beurteilung vorzunehmen und als kontinuierlichen Verbesserung­sprozess weiterzuführen.

Gefährdungen ergeben sich z.B. aus:

der Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes

physikalischen, chemischen oder biologischen Einwirkungen

Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln

Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren

unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

psychische Belastungen bei der Arbeit

Die Gefährdungsbeurteilung kann entweder vom Arbeitgeber selbst, oder von einer fachkundigen Person erstellt werden.

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber gerne bei der fachkundigen Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Fragen Sie einfach bei uns an!

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